Sterbeurkunde aus Italien beantragen

Die italienische Sterbeurkunde wird für die Überführung und für viele Formalitäten in Deutschland gebraucht. Wir erklären, wie sie ausgestellt wird und wie Sie sie nutzen können.

Beurkundung des Todesfalls

Jeder Todesfall in Italien wird vom Standesamt der Gemeinde des Sterbeorts beurkundet. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Stirbt jemand im Krankenhaus, benachrichtigt das Krankenhaus die Gemeinde.

In den meisten Fällen übernimmt der Bestatter die Meldung für die Angehörigen.

So läuft es ab

  1. ein Arzt stellt den Tod fest
  2. der Todesfall wird der Gemeinde gemeldet
  3. das Standesamt beurkundet ihn
  4. die Sterbeurkunde wird auf Antrag ausgestellt

Zuständige italienische Stelle

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt (Ufficio di Stato civile) der Gemeinde aus, in der der Tod eingetreten ist. In der Regel beschafft sie der italienische Bestatter.

Die italienische Sterbeurkunde enthält keine Todesursache. Diese steht in getrennten ärztlichen Unterlagen.

Nutzung der Urkunde in Deutschland

Die Urkunde kann als mehrsprachiger Auszug ausgestellt werden. Ist ihr das mehrsprachige Formular der EU beigefügt, darf in Deutschland keine Übersetzung verlangt werden.

Die Eintragung in das deutsche Sterberegister (Nachbeurkundung) ist freiwillig, denn auch die italienische Urkunde beweist den Tod. Zuständig ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland, sonst das des Antragstellers oder das Standesamt I in Berlin.

Verfügbare Formate

Angehörige, Konsulat und Bestatter

Angehörige

Nutzen die Urkunde für Bank, Versicherungen, Erbschaft und Behörden in Deutschland.

Konsulat

Die deutschen Vertretungen unterstützen Angehörige und informieren über die Eintragung in Deutschland.

Bestatter

Beantragt die Urkunde und nutzt sie für den Leichenpass und die Überführung.

Nächste Schritte bei der Überführung

Leichenpass

Mit der Sterbeurkunde beantragt der Bestatter in Italien den Leichenpass für die Überführung nach Deutschland.

Überführung

Danach organisieren wir den Transport auf der Straße oder im Flugzeug und die Übergabe an den Bestatter in Deutschland.

Angebot anfordern

Teilen Sie uns mit, wo der Todesfall eingetreten ist und wohin der Verstorbene oder die Urne überführt werden soll. Wir rufen Sie so schnell wie möglich zurück und erklären Ihnen Ablauf, Unterlagen und Kosten.

Im Notfall rufen Sie uns sofort an, zu jeder Uhrzeit:

    Häufige Fragen

    Antworten auf die Fragen, die uns Angehörige am häufigsten stellen. Für Ihren konkreten Fall rufen Sie uns an: Wir sind jederzeit erreichbar.

    Weitere Informationen

    Mehrere: Banken, Versicherungen und Behörden verlangen oft jeweils ein eigenes Exemplar. Wir können sie für Sie beantragen.

    Nicht, wenn ihr das mehrsprachige Formular der EU beigefügt ist. Manche Standesämter verlangen bei der Nachbeurkundung dennoch eine Übersetzung.

    Die Beurkundung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach dem Tod. Die Urkunde stellt die Gemeinde danach meist kurzfristig aus.

    Nein. Die Todesursache steht in getrennten ärztlichen Unterlagen, die für die Überführung benötigt werden können.

    Nein, die Nachbeurkundung ist freiwillig. Sie kann aber spätere Formalitäten erleichtern.