Leichenpass für Überführungen mit Italien
Der Leichenpass begleitet einen Verstorbenen über die Grenze. Wir erklären, wann er nötig ist, wer ihn ausstellt und welche Unterlagen gebraucht werden.
Wann wird er benötigt?
Der Leichenpass ist für die Überführung eines Leichnams zwischen den Staaten des Berliner Abkommens von 1937 vorgeschrieben. Italien und Deutschland gehören beide dazu.
Für andere Länder gelten andere Unterlagen, etwa die Zustimmung des Konsulats des Ziellandes.
Staaten des Berliner Abkommens
Ägypten, Belgien, Chile, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Deutschland, Frankreich, Italien, Mexiko, Niederlande, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Tschechien und Türkei.
Übliche Unterlagen in Deutschland
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde oder Bestätigung des Standesamts
- Freigabe der Staatsanwaltschaft bei nicht natürlichem Tod
- Angaben zum Bestimmungsort
Ausstellung und zuständige Stellen
In Italien stellt die Gemeinde des Sterbeorts den Leichenpass aus. In Deutschland ist die Gemeinde oder das Ordnungsamt zuständig: je nach Bundesland die Gemeinde des Sterbeorts oder die des Ausgangsorts des Transports.
Den Antrag stellt in der Regel der Bestatter. Die Gebühren legt die jeweilige Gemeinde fest.
Leichnam und Urne: die Unterschiede
Leichnam
Für einen Leichnam sind der Leichenpass, die Konservierung und ein Zinksarg im Holzsarg erforderlich.
Urne
Für eine Urne gilt das Berliner Abkommen nicht. Wird sie per Post versandt oder vom Reisenden mitgenommen, ist kein Leichenpass nötig.
Weitere Unterlagen und Konsulat
Für eine Überführung nach Italien leitet das italienische Konsulat den Antrag an die Gemeinde am Zielort weiter. Nach deren Zustimmung kann der Transport stattfinden.
In Italien verlangt die Gemeinde für den Leichenpass unter anderem die Bescheinigung der Gesundheitsbehörde über Sarg und Konservierung sowie, bei gewaltsamem Tod, die Freigabe der Justiz.
Ablauf und Dauer
Ablauf
Wir sammeln die Unterlagen, stellen den Antrag bei der zuständigen Gemeinde und stimmen den Transport mit dem Bestatter am Zielort ab.
Dauer
In Italien dauert die Ausstellung meist einige Tage, je nach Gemeinde und vorhandenen Unterlagen. Prüfungen der Justiz können die Freigabe verlängern.
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Häufige Fragen
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Weitere Informationen
Wie beantrage ich einen Leichenpass?
In der Regel stellt der Bestatter den Antrag bei der zuständigen Gemeinde. Wir bereiten den Antrag und alle Anlagen vor.
Welche Stelle ist zuständig?
In Italien die Gemeinde des Sterbeorts. In Deutschland hängt es vom Bundesland ab: die Gemeinde des Sterbeorts oder die des Ausgangsorts des Transports.
Wie lange ist der Leichenpass gültig?
Er wird für einen bestimmten Transport ausgestellt und begleitet den Sarg bis zur Ankunft. Ändern sich Zielort oder Termin, müssen die Unterlagen eventuell angepasst werden.
Braucht eine Urne einen Leichenpass?
Nein, das Berliner Abkommen gilt nicht für Urnen. Für eine Urne nach Italien verlangt die italienische Gemeinde jedoch eine eigene Genehmigung.
In welcher Sprache wird der Leichenpass ausgestellt?
Das hängt von der ausstellenden Gemeinde ab. Manche deutschen Gemeinden stellen ihn auch auf Italienisch aus, manche italienischen Gemeinden auch auf Englisch.